Schulgremien
Beratung
Almuth Kramer-Struhs
Beratungslehrerin
Tel. 0474677/ 6341Â Â Â Â (privat)
      04746/938630    (Schule)
Grundsätze der Beratung
- die Beratung ist ein Angebot, d.h. sie ist freiwillig
- als Beratungslehrerin arbeite ich unabhängig
- die Beratung unterliegt der Schweigepflicht
Beratung für wen?
SchülerInnen        -       Eltern         -       LehrerInnen
Beratung in welchen Bereichen?
Lernschwierigkeiten
- Mein Kind kann sich nicht konzentrieren
- Mein Kind kann zwar lernen, aber es ist faul
- Blackout in der Klassenarbeit
- Wir üben, aber es hat keinen Zweck
- Unser Kind hat Angst vor der Schule
- Er / sie hat „Null Bock“ auf Schule
Persönliche Schwierigkeiten
- Probleme mit MitschülerInnen, Eltern oder Lehrkräften
- Sucht
- Essprobleme
- Sexuelle Übergriffe / Missbrauch
Was sind die ersten Schritte?
- Ihr Kind oder Sie setzen sich mit mir in Verbindung
- Wir vereinbaren einen Termin
- (Sprechstunden für SchülerInnen. Elternbrief oder Aushang)
- In einem Erstgespräch schildern Sie Ihr Problem und wir besprechen Möglichkeiten zur Lösung bzw. das weitere Vorgehen
Was kann die Beratung beinhalten?
- Einzelgespräche
- Gruppengespräche
- konkrete Vereinbarungen
- Informationen über Testverfahren und Fördermaßnahmen
- Zusammenarbeit mit Fachleuten
- (z.B. Erziehungsberatung – psychologische und medizinische Fachkräfte - Sucht- und Drogenberatung – Institutionen wie Jugendhilfestation „Schleuse“)
Was müssen Sie zur Beratung mitbringen?
Bereitschaft
- für Veränderungen und Konsequenzen
- Verantwortung zu übernehmen
- für eine gemeinsame Arbeit aller Beteiligten
- sich Zeit nehmen